Potsdamer Konferenz (v. l. n. r.): Winston Churchill, Harry S. Truman und Josef Stalin unterzeichnen am 02.08.1945 das Potsdamer Abkommen. | Bildquelle: imago images/ITAR-TASS

Prof. Dr. Heinz Glässgen: „70 Jahre Demokratie – 70 Jahre Rundfunk“

In der Beilage zum Festakt fasst der Vorsitzende der Historischen Kommission einige Fakten, Fotos und Zitate über die Entstehung des Grundgesetzes und die ersten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zusammen.

Auszug:
Prof. Dr. Heinz Glässgen: „70 Jahre Demokratie – 70 Jahre Rundfunk“. In: Heinz Glässgen [Hrsg.]: „70 Jahre Demokratie 70 Jahre Rundfunk. Beilage der Historischen Kommission der ARD zur Jubiläumsveranstaltung „Mittendrin – 70 Jahre öffentlich-rechtlicher Rundfunk“ am 15. April 2019 in Hamburg“, S. 5–17, hier S. 5–8.

Das Jahr 2019 lädt in ganz besonderer Weise dazu ein, über die Grundlagen unserer Gesellschaft, über das Zusammenleben sowie die Bedingungen und Möglichkeiten der Kommunikation in einer freien, demokratischen Staatsform nachzudenken.

70 Jahre Grundgesetz und Bundesrepublik Deutschland – 70 Jahre öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Mai 1945: Ende der verbrecherischen Schreckensherrschaft des Hitler-Regimes, totaler äußerer und innerer Zusammenbruch des Deutschen Reiches, Deutschland in der „Stunde Null“. Mit dem gesamten Staat war auch der Rundfunk als zentrales Propagandamittel der Nationalsozialisten an sein Ende gekommen.

In ihrem am 2. August 1945 beschlossenen Potsdamer Abkommen formulierten Harry S. Truman, Josef Stalin und Winston Churchill die Ziele der Sieger: Demilitarisierung, Denazifizierung, Dezentralisierung und Demokratisierung. Besonders wichtig waren ihnen folgende Grundsätze, die in Artikel „III. Deutschland“ des Abkommens ihren Ausdruck finden:

„Alliierte Armeen führen die Besetzung von ganz Deutschland durch, und das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, die unter der Leitung derer, welche es zur Zeit ihrer Erfolge offen gebilligt hat und denen es blind gehorcht hat, begangen worden…   Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen…   Das Erziehungswesen in Deutschland muß so überwacht werden, daß die nazistischen und militaristischen Lehren völlig entfernt werden und eine erfolgreiche Entwicklung der demokratischen Ideen möglich gemacht wird…   Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zur Erhaltung der militärischen Sicherheit wird die Freiheit der Rede, der Presse und der Religion gewährt…“

Auf der Basis der von den USA, Großbritannien, Frankreich und den drei Benelux-Staaten von Februar bis Juni 1948 erarbeiteten „Londoner Empfehlungen“ waren die drei Militärgouverneure im Westen Deutschlands beauftragt worden, die Ministerpräsidenten der elf westdeutschen Länder zu ermächtigen, eine „Verfassungsgebende Versammlung“ einzuberufen. Ein freier und demokratischer Staat sollte vorbereitet werden – allerdings unter alliiertem Vorbehalt, falls sich die Lage in Deutschland nicht so wie verordnet entwickeln sollte. Die Verantwortlichen der drei westlichen Siegermächte übergaben die Anweisungen als „Frankfurter Dokumente“ den Ministerpräsidenten, die vom 8. bis 19. Juli 1948 berieten – und diese postwendend mit mehreren Argumenten ablehnten: Es könne bezogen nur auf den westlichen Teil weder um eine Verfassung noch um einen unabhängigen Staat gehen. Ein solches Verlangen würde allenfalls eine deutsche Teilung vertiefen und zudem verhindere das vorgegebene strenge Besatzungsstatut die Gründung eines unabhängigen Staates. Wenn überhaupt, sei allenfalls an provisorische Regelungen zu denken. Auf Anregung des Hamburger Bürgermeisters Max Brauer einigte man sich schließlich auf die Bezeichnung „Grundgesetz“ statt „Verfassung“. Und nach weiteren Auseinandersetzungen mit den Alliierten akzeptierten die Ministerpräsidenten am Ende die Bezeichnung „Staat“, man beharrte aber auf dem Vorzeichen „Provisorium“.

Der „Parlamentarische Rat“ wurde einberufen. Nach zwölf Plenarsitzungen und der Genehmigung durch die drei Militärgouverneure beschlossen – bis auf Bayern – alle Landtage die Ratifizierung des „Grundgesetzes“, das am 23. Mai 1949 in festlicher Schlusssitzung seiner Mütter und Väter verkündet wurde. Am folgenden Tag trat es in Kraft. Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland.

Zentrale Inhalte: eine Präambel mit dem ausdrücklichen Willen, in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, der Schutz der Menschenwürde sowie unveräußerliche Grund- und Menschenrechte wie auch das Recht auf Freiheit von Meinung, Kunst und Wissenschaft. Artikel 5 Absatz 1 bestimmt ausdrücklich:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
[…]

Lesen Sie hier – auf S. 5–17 – den gesamten Beitrag von Prof. Dr. Heinz Glässgen.

Mehr zu diesem Thema:
Alles zum 70. Jubiläum der ARD – Übersichtsseite