Historische Kommission der ARD

Kein bedeutendes Ereignis, kein relevantes Thema, keine signifikanten Entwicklungen in Deutschland und der Welt, die nicht ihren Niederschlag in den Hörfunk- und Fernsehprogrammen gefunden hätten – daher ist die Reflexion darüber immer gleichzeitig eine Beschäftigung mit dem gesellschaftlichen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Werden und Wandel unserer Gesellschaft.

Die Historische Kommission widmet sich der Geschichte des Rundfunks in Deutschland, insbesondere der des öffentlich-rechtlich organisierten Rundfunks seit 1945. Ziel der Kommission ist es, die Hervorbringungen und die gesellschaftlichen Wirkungen des Rundfunks als zentrale Einrichtung gesellschaftlicher Kommunikation aufzuzeigen und zu dokumentieren – auch als Begründung seiner „nicht mehr hinweg zudenkenden Existenz“, wie es das Bundesverfassungsgericht einmal formuliert hat.

Die Historische Kommission entwickelt Maßstäbe, um rundfunkgeschichtliche Quellen zu erfassen und zu bewahren. Darüber hinaus stärkt sie die rundfunkhistorische Forschung. So hat sie maßgeblich die von Hans Bausch 1980 herausgegebene fünfbändige Reihe „Rundfunk in Deutschland“ initiiert – noch heute ein Standardwerk.

Die Historische Kommission befasst sich mit der politischen, institutionellen und programmlichen Konstituierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Sie geht der Frage nach, welche gesetzlichen Grundlagen dem Rundfunk vorgegeben wurden und wie sich diese Prinzipien im geschichtlichen Kontext durch weitere Gesetzgebung und Urteile des Bundesverfassungsgerichts verfestigt, präzisiert oder verändert haben. Dabei nimmt sie gerade auch technische, soziale und politische Veränderungen in den Blick.

Zudem führt die Historische Kommission in unregelmäßigen Abständen mediengeschichtliche Symposien durch. Sie erörtert archivfachliche Fragen, Themen der Überlieferungssicherung, beispielsweise durch den Aufbau eines Zeitzeugenarchivs, oder die Herausforderungen, die sich aus der Verwendung neuer digitaler Quellen ergeben.

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