Historische Kommission der ARD
Gegenwart und Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland sind nur zu verstehen, wenn die Geschichte des Rundfunks insbesondere nach 1945, die gravierenden Auseinandersetzungen um Auftrag, Aufgaben und Ziele, wenn die Prinzipien seiner Verfasstheit und so die Vorgaben von Staatsferne und Gesellschaftsnähe vor Augen geführt werden.
Die Prinzipien, in Rundfunkgesetzen, Staatsverträgen und Urteilen des Bundesverfassungsgerichts kodifiziert und interpretiert, gelten bis heute und für die Zukunft. Organisation, Programmgestaltung und Kontrolle der Rundfunkanstalten unterliegen diesen Bestimmungen. Mögliche und notwendige Veränderungen und Entwicklungen sind in einem dadurch vorgegebenen Rahmen zu gestalten,
Die Aufgabe der Historischen Kommission besteht in der Darstellung der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, seiner Bedeutung für Gesellschaft und Demokratie, seines Auftrags und seiner Legitimation sowie in der Präsentation gesellschaftlich wichtiger Hervorbringungen in den Programmen von Hörfunk und Fernsehen.
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